Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1988

Geschäftszahl

86/08/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0037 E 5. Juni 1984 VwSlg 11460 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung im Handelsregister unabhängig.