Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1986

Geschäftszahl

86/08/0140

Rechtssatz

Die Beurteilung der Einhaltung der Sperrfrist ist nicht in das Ermessen der Behörde gestellt; sie hat vielmehr bei Vorliegen unveränderter lokaler Verhältnisse das Ansuchen des neuen Konzessionswerbers "abzuweisen", richtig: "zurückweisen" (zum letzteren Hinweis auf E 19.12.1957, 1036/57, VwSlg 4510 A/1957).