Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1987

Geschäftszahl

86/08/0115

Rechtssatz

Beitragsgrundlagen nach Paragraph 25, Absatz eins, GSVG sind nach der Rechtslage zu ermitteln, die in den Zeiträumen in Geltung stand, für die die Beitragsgrundlagen zu ermitteln sind (Hinweis E 8.3.1984, 82/08/0038).