Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1987

Geschäftszahl

86/08/0109

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0172 E 29. Jänner 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab des Arbeitgebers (Bevollmächtigten) und zu seiner Behauptung und Beweislast entsprechend diesem Sorgfaltsmaßstab bei kurzfristigen Auslandsfahrten eines Arbeitnehmers.