Verwaltungsgerichtshof
25.05.1987
86/08/0100
GRS wie 0531/78 E 6. Juli 1979 VwSlg 9907 A/1979 RS 2
Zu den im Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 17, ASVG genannten üblichen Sachzuwendungen, die bei Betriebsveranstaltungen empfangen werden, sind die Jubiläumsgeschenke schon deshalb nicht zu zählen, weil ihre Beitragsfreiheit durch Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, leg cit abschließend geregelt wird.