Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1987

Geschäftszahl

86/08/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0531/78 E 6. Juli 1979 VwSlg 9907 A/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Zu den im Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 17, ASVG genannten üblichen Sachzuwendungen, die bei Betriebsveranstaltungen empfangen werden, sind die Jubiläumsgeschenke schon deshalb nicht zu zählen, weil ihre Beitragsfreiheit durch Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, leg cit abschließend geregelt wird.