Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1987

Geschäftszahl

86/08/0100

Rechtssatz

Den Dienstnehmern aus Anlass eines produktionstechnischen Jubiläums in einer Betriebsfeier überreichte Warengutscheine im Wert von je S 2500.-- sind nicht vom Regelungsbereich des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 17, ASVG, sondern von dem des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, ASVG erfasst. Sie sind aber nicht beitragsfrei, weil nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen der zuletzt genannten Bestimmung vorliegen.