Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1987

Geschäftszahl

86/08/0081

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0770/65 E 10. September 1965 RS 3

Stammrechtssatz

Nicht auf die äußere Bezeichnung, sondern auf den inneren Gehalt kommt es an, ob von einem "Gutachten" gesprochen werden kann.