Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1988

Geschäftszahl

86/08/0052

Rechtssatz

Die rechtliche Beurteilung der für oder gegen das Vorliegen der persönlichen Abhängigkeit im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG sprechenden Kriterien hat lediglich dann nach den vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen, wenn diese nicht von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen.