Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1986

Geschäftszahl

86/08/0026

Rechtssatz

Die im Paragraph 27, Absatz 5 und Absatz 6, ANSchG genannten Maßnahmen bzw Aufträge betreffen nicht konkrete, bereits auf Grund des Gesetzes bestehende Verpflichtungen.