Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1986

Geschäftszahl

86/08/0026

Rechtssatz

Die allgemeinen Grundsätze des Paragraph 2, ANSchG schränken das ausdrücklich und konkrete Gebot des Paragraph 54, Absatz 2, zweiter Satz ADNSchV nicht ein.