Verwaltungsgerichtshof
26.05.1986
86/08/0026
Die in Paragraph 2, ANSchG normierten allgemeinen Grundsätze für den Schutz der Arbeitnehmer schränken nicht ausdrückliche und konkrete Gebote (Verbote) ein (hier: der Paragraphen 55, Absatz eins und 54 Absatz 2, ADNSchV).