Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1986

Geschäftszahl

86/08/0026

Rechtssatz

Die in Paragraph 2, ANSchG normierten allgemeinen Grundsätze für den Schutz der Arbeitnehmer schränken nicht ausdrückliche und konkrete Gebote (Verbote) ein (hier: der Paragraphen 55, Absatz eins und 54 Absatz 2, ADNSchV).