Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1986

Geschäftszahl

86/08/0017

Rechtssatz

Bei Zuwiderhandeln gengen die Paragraphen 11, Absatz 3, 16 und 17 in Verbindung mit Paragraph 30, KJBG kann nur der Unternehmer bestraft werden (Hinweis auf E 23.5.1978, 2673/77) (hier: ein verantwortlicher Beauftragter nach Paragraph 9, Absatz 3 und 4 VStG wurde nicht bestellt), der sich bzgl der von ihm gehandhabten Kontrollen freibeweisen muss.