Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1987

Geschäftszahl

86/07/0266

Rechtssatz

Ein Rechtsanspruch einer Partei auf Durchführung des Ermittlungsverfahrens in einer bestimmten Art und Weise, insb zur Durchführung eines Lokalaugenscheines, besteht nicht.