Verwaltungsgerichtshof
25.09.1990
86/07/0071
GRS wie 1915/70 E 6. November 1972 RS 4
Die auf einen der Tatbestände des Paragraph 69, Absatz eins, Litera a, AVG gestützte Wiederaufnahme hat nicht zur weiteren Voraussetzung, daß die Behörde voraussichtlich zu einem im Hauptinhalt des Spruches anders lautenden Bescheid kommen könnte.