Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1990

Geschäftszahl

86/07/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1915/70 E 6. November 1972 RS 4

Stammrechtssatz

Die auf einen der Tatbestände des Paragraph 69, Absatz eins, Litera a, AVG gestützte Wiederaufnahme hat nicht zur weiteren Voraussetzung, daß die Behörde voraussichtlich zu einem im Hauptinhalt des Spruches anders lautenden Bescheid kommen könnte.