Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1987

Geschäftszahl

86/06/0226

Rechtssatz

Da die Erteilung der Einzelbewilligung gemäß Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG darauf abzustellen ist, ob die Ausnahme im Einzelfall geeignet wäre, konkret betrachtet, die Erreichung von Planungszielen zu stören, sind in anderen Bereichen einer Gemeinde erteilte Ausnahmebewilligungen ebenso ohne Bedeutung, wie andere Ausnahmegenehmigungen im umliegenden Bundesland. Es kann nämlich selbst im Falle einer unzutreffend (woanders) erteilten Bewilligung kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung abgeleitet werden (hier: Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses).