Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1986

Geschäftszahl

86/06/0185

Rechtssatz

Es ist zwar nicht unzulässig, über die Parteistellung insoweit ein Ermittlungsverfahren abzuführen, als dieses die Frage der Möglichkeit nachteiliger Einwirkungen betrifft. Im vorliegenden Fall ist man jedoch darüber hinausgegangen und hat sich darauf beschränkt, ein verfahren über die Möglichkeit unzulässiger Einwirkungen durchzuführen. Die Frage der Zulässigkeit ist aber bereits ein Teil des Widmungsverfahrens.