Verwaltungsgerichtshof
18.12.1986
86/06/0185
Es ist zwar nicht unzulässig, über die Parteistellung insoweit ein Ermittlungsverfahren abzuführen, als dieses die Frage der Möglichkeit nachteiliger Einwirkungen betrifft. Im vorliegenden Fall ist man jedoch darüber hinausgegangen und hat sich darauf beschränkt, ein verfahren über die Möglichkeit unzulässiger Einwirkungen durchzuführen. Die Frage der Zulässigkeit ist aber bereits ein Teil des Widmungsverfahrens.