Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1988

Geschäftszahl

86/06/0169

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/06/0150 E 3. April 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob einer Partei hinreichende Vorbereitungszeit gewährt wurde, kann mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht losgelöst von den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. (hier: eine Woche Vorbereitungszeit zur mündlichen Verhandlung über ein größeres Einfamilienhaus).