Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1989

Geschäftszahl

86/06/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/07/0030 E 29. November 1983 VwSlg 11239 A/1983 RS 3 (Hier: Berufung gegen Anschlussverpflichtung nach dem Stmk KanalG)

Stammrechtssatz

Das Gesetz kennt keine "bedingte" Berufungsrückziehung (hier:

Berufung gegen den Plan der gemeinsamen Anlagen und Maßnahmen),sodaß auch die diesbezügliche Erklärung der Bfr in der Schlichtungsverhandlung gemäß Paragraph 7, Absatz 4, AgrVG eine Erledigung dieser Berufung durch die Berufungsbehörde nicht entbehrlich machte.