Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1986

Geschäftszahl

86/06/0046

Rechtssatz

Sind Nachbarn in Wahrheit durch eine erteilte Baubewilligung nicht in ihren Rechten verletzt worden, kann ihre Beschwerde gegen einen aufhebenden Vorstellungsbescheid, welcher auf Grund einer Vorstellung der Bauwerber erging, nicht erfolgreich sein; dies auch dann nicht, wenn die belangte Behörde zu Gunsten der Bf die Rechtslage nicht richtig beurteilte. Die Verletzung eines Servitutsrechtes führt zu keiner Aufhebung der Baubewilligung.