Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1987

Geschäftszahl

86/05/0148

Rechtssatz

Die in einer Erledigung (hier: ein vom Bürgermeister unterfertigtes Schreiben, mit dem ein Beschluss des Gemeinderates ausgefertigt wurde, das aber nicht als Bescheid bezeichnet worden ist) verwendete Formulierung; "wird mitgeteilt", lässt ebenso wenig wie in die Wendung "ist der Gemeinderat ebenfalls der Ansicht" eindeutig erkennen, ob eine normative Entscheidung (hier: im Sinne einer Zurückweisung einer Berufung) getroffen wurde, oder ob bloß eine Belehrung über die Rechtslage erfolgte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050148.X04