Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1986

Geschäftszahl

86/05/0129

Rechtssatz

Im Baubewilligungsverfahren betreffend einen der Massentierhaltung dienenden Stall hat ein medizinischer Sachverständiger auf der Grundlage eines immissionstechnischen Befundes die Frage zu beurteilen, ob die Geruchsimmissionen für Nachbarn zumutbar sind, da es diesem Sachverständigen obliegt, seine Auffassung hinsichtlich der Wirkungen der Immissionen auf den menschlichen Organismus darzulegen (Hinweis E 17.5.1965, 0361/65).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1986050129.X07