Die Einschränkung des § 22 Abs 6 zweiter Satz der NÖ BauO 1976 gilt nicht für die Anwendung des Absatzes 5 dieser Gesetzesstelle.Die Einschränkung des Paragraph 22, Absatz 6, zweiter Satz der NÖ BauO 1976 gilt nicht für die Anwendung des Absatzes 5 dieser Gesetzesstelle.