Verwaltungsgerichtshof
10.04.1987
86/04/0233
GRS wie 0528/48 E 18. Mai 1949 VwSlg 827 A/1949 RS 1
Im Ermittlungsverfahren unterlaufene Fehler schließen die Annahme einer unverschuldeten Unkenntnis einer Tatsache auf seiten der Behörde und damit die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter Berufung auf Paragraph 69, Absatz eins, Litera b, AVG aus.