Verwaltungsgerichtshof
05.05.1987
86/04/0229
GRS wie 0311/80 E 28. Mai 1982 RS 1
(hier: deutsche Bezeichnung "Ingenieur VDI")
Die Standesbezeichnung "Ingenieur" führt nicht nur derjenige, der das Wort "Ingenieur" oder dessen Abkürzung "Ing" allein seinem Namen voranstellt, sondern auch derjenige, der diese Bezeichnung in Verbindung mit einem anderen Wort oder einem sonstigen Zusatz seinem Namen beisetzt.