Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1987

Geschäftszahl

86/04/0227

Rechtssatz

Die nur teilweise Erfüllung eines Verbesserungsauftrages schließt den Eintritt der im Paragraph 34, Absatz 2, VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus (Hinweis B 18.3.1975, 0173/75, VwSlg 8788 A/1975).