Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1986

Geschäftszahl

86/04/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2750/76 B 24. November 1977 VwSlg 9439 A/1977 RS 5

Stammrechtssatz

Die Beschwerdeberechtigung nach Artikel 131 a, B-VG ist an die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmten Person geknüpft, die nur vorliegt, wenn es keines dazwischengeschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

86/04/0145

86/04/0146

86/04/0147

86/04/0148

86/04/0149

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040144.X01