Verwaltungsgerichtshof
22.11.1988
86/04/0137
GRS wie 84/04/0059 E 5. März 1985 VwSlg 11692 A/1985 RS 5
Die Bezirksverwaltung ist Teil des übertragenen Wirkungsbereiches. Sie ist in Statutarstädten vom Bürgermeister (und nicht vom Magistrat als selbstständige Behörde) wahrzunehmen.