Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1989

Geschäftszahl

86/04/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1386/69 E 12. Oktober 1970 RS 2

Stammrechtssatz

Einwendungen sind nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern auch nach ihrem Sinn zu beurteilen.