Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1989

Geschäftszahl

86/04/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0107 E 18. November 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Steht die Zulässigkeit der Vorschreibung einer Auflage fest, ohne daß ersichtlich ist, durch welche weniger einschneidende Vorkehrung derselbe Effekt erzielt werden kann, so ist die Frage der wirtschaftlichen Folgen für den Betriebsinhaber nicht mehr zu prüfen.