Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1989

Geschäftszahl

86/04/0103

Rechtssatz

Ausführungen zur Wertung der vom Nachbarn bei der Augenscheinverhandlung abgegebenen Erklärung (Gefährdung des dinglichen Rechtes, vor einer willkürlichen Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse eines Baches zum Nachteil seines Wiesengrundstückes geschützt zu werden).