Verwaltungsgerichtshof
19.09.1989
86/04/0103
Ausführungen zur Wertung der vom Nachbarn bei der Augenscheinverhandlung abgegebenen Erklärung (Gefährdung des dinglichen Rechtes, vor einer willkürlichen Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse eines Baches zum Nachteil seines Wiesengrundstückes geschützt zu werden).