Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1986

Geschäftszahl

86/04/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1183/48 B 26. Oktober 1948 VwSlg 549 A/1948 RS 1

Stammrechtssatz

Nur der, dessen Rechtsstellung eine verschieden ist, je nachdem, ob der Bescheid einer Verwaltungsbehörde aufrecht bleibt oder aufgehoben wird, kann eine Verletzung seiner Rechte durch diesen Bescheid behaupten und deshalb vor dem VwGH Beschwerde erheben.