Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1987

Geschäftszahl

86/03/0188

Rechtssatz

Es liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn bei auffälliger Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts kein Sachverständigengutachten über die Zumutbarkeit der Überprüfung durch den Kraftfahrzeuglenker eingeholt wurde.