Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.1986

Geschäftszahl

86/03/0153

Rechtssatz

Die Frage des Meldungslegers - nach positivem Ergebnis des Alkotests - "Wollen Sie zum Amtsarzt fahren?" bedeutet eine eindeutige Aufforderung an den Inhaber einer Lenkerberechtigung, sich einem Amtsarzt zur Untersuchung vorführen zu lassen (Hinweis E 17.2.1984, 81/02/0332).