Verwaltungsgerichtshof
05.11.1986
86/03/0153
Die Frage des Meldungslegers - nach positivem Ergebnis des Alkotests - "Wollen Sie zum Amtsarzt fahren?" bedeutet eine eindeutige Aufforderung an den Inhaber einer Lenkerberechtigung, sich einem Amtsarzt zur Untersuchung vorführen zu lassen (Hinweis E 17.2.1984, 81/02/0332).