Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1986

Geschäftszahl

86/03/0065

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1012/65 E 20. Jänner 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, daß eine Verwaltungsübertretung lediglich nach den Bestimmungen des Paragraph 50, VStG geahndet wird.