Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1987

Geschäftszahl

86/02/0193

Rechtssatz

Von einer WIRKSAMEN KONTROLLE kann bei der bloßen Befragung des Lenkers durch den Zulassungsbesitzers, ob er die Fahrzeuge auch nicht überlade, keine Rede sein (Hinweis E 18.11.1971, 951/70, VwSlg 8108 A/1971).