Verwaltungsgerichtshof
26.03.1987
86/02/0193
Von einer WIRKSAMEN KONTROLLE kann bei der bloßen Befragung des Lenkers durch den Zulassungsbesitzers, ob er die Fahrzeuge auch nicht überlade, keine Rede sein (Hinweis E 18.11.1971, 951/70, VwSlg 8108 A/1971).