Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1987

Geschäftszahl

86/02/0142

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0103/75 E 19. Jänner 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Sind seit der Lenkung eines Kfz bereits sechs Stunden verstrichen, so ist die Verwertbarkeit eines Alkotests fraglich. In einem solchen Fall hat die Behörde jedenfalls zu begründen, warum sie noch verwertbare Ergebnisse erwarten zu können vermeint.