Verwaltungsgerichtshof
23.10.1986
86/02/0097
Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, dass bei dichtem Kolonnenverkehr zu Beginn eines Überholvorganges eine Behinderung anderer Fahrzeuge beim späteren Einordnen nicht ausgeschlossen werden kann. Darauf, dass das Einordnen schließlich tatsächlich möglich war, kommt es nicht an.