Verwaltungsgerichtshof
23.10.1986
86/02/0097
GRS wie 0276/74 E 14. März 1975 RS 2
Ein allfälliger Fahrstreifenwechsel NACH einem Überholvorgang ist im Paragraph 11, Absatz 2,, der beabsichtigte Fahrstreifenwechsel VOR dem Überholvorgang im Paragraph 15, Absatz 3, StVO geregelt.