Verwaltungsgerichtshof
23.10.1986
86/02/0096
Der Tatort "Wien 13, Wientalstraße Höhe Umspannwerk bzw Steckhovengasse 25" ist unklar. Es ist nicht erkennbar, WO die Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden haben soll (Wientalstraße Höhe Umspannwerk oder Steckhovengasse 25 oder zwischen diesen beiden Punkten, mehr als 3 km voneinander entfernt).