Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1986

Geschäftszahl

86/02/0096

Rechtssatz

Der Tatort "Wien 13, Wientalstraße Höhe Umspannwerk bzw Steckhovengasse 25" ist unklar. Es ist nicht erkennbar, WO die Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden haben soll (Wientalstraße Höhe Umspannwerk oder Steckhovengasse 25 oder zwischen diesen beiden Punkten, mehr als 3 km voneinander entfernt).