Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1986

Geschäftszahl

86/02/0006

Rechtssatz

Ausführungen, dass die Übertretung der Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges auch innerhalb eines ganzen Ortsgebietes begangen werden kann, weshalb die Tatortumschreibung "in Hainfeld auf der B 18" genügen kann.