Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1986

Geschäftszahl

85/18/0385

Rechtssatz

Der Tatbestand des Paragraph 23, Absatz 4, StVO 1960 ist erfüllt, wenn ein Fahrzeuglenker infolge einer zur Fahrbahn hin geöffneten Türe eines anderen Fahrzeuges gezwungen wird, die Geschwindigkeit seines Fahrzeuges "auf Schrittgeschwindigkeit" zu reduzieren, um unter Einhaltung eines entsprechenden Sicherheitsabstandes vorbeifahren zu können.