Verwaltungsgerichtshof
21.03.1986
85/18/0385
Der Tatbestand des Paragraph 23, Absatz 4, StVO 1960 ist erfüllt, wenn ein Fahrzeuglenker infolge einer zur Fahrbahn hin geöffneten Türe eines anderen Fahrzeuges gezwungen wird, die Geschwindigkeit seines Fahrzeuges "auf Schrittgeschwindigkeit" zu reduzieren, um unter Einhaltung eines entsprechenden Sicherheitsabstandes vorbeifahren zu können.