Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1991

Geschäftszahl

85/18/0375

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0104/66 E 23. Mai 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Schutzweg an einer Kreuzung gehört noch zum Kreuzungsbereich, und zwar auch dann, wenn er breiter ist als der Gehsteig.