Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.1986

Geschäftszahl

85/18/0342

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 3

Stammrechtssatz

Der Beschwerdepunkt "Verletzung des Parteiengehörs" ist dann nicht stichhältig, wenn dieser Umstand bereits in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid vorgebracht wurde, wobei Gelegenheit bestand den Parteistandpunkt darzulegen (Tierseuchengesetz).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180342.X03