Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1986

Geschäftszahl

85/18/0339

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 7

Stammrechtssatz

Die einjährige Frist des Paragraph 51, Absatz 5, VStG beginnt mit der Zustellung des aufhebenden Erkenntnisses neu zu laufen.