Verwaltungsgerichtshof
19.02.1986
85/18/0333
Die ordnungsgemäße Kundmachung einer Verordnung durch Verkehrszeichen hängt, was die Verbindlichkeit der Verordnung für die Verkehrsteilnehmer anlangt, nicht von der Erlassung von Bescheiden nach Paragraph 33, StVO ab.