Verwaltungsgerichtshof
12.09.1986
85/18/0147
Die "Aufforderung zur Ablegung des Alkotests" stellt kein im Spruch anzuführendes Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 2, StVO dar.