Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1986

Geschäftszahl

85/18/0147

Rechtssatz

Die "Aufforderung zur Ablegung des Alkotests" stellt kein im Spruch anzuführendes Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 2, StVO dar.