Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1988

Geschäftszahl

85/18/0131

Rechtssatz

Die psychische Reaktion eines Besch auf den Unfall und die im Anschluss daran gemachten Erfahrungen können auch bei einer persönlichen Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht rekonstruiert werden (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0132).