Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1986

Geschäftszahl

85/17/0073

Rechtssatz

Es liegt nicht auf der Hand, daß ein an einem Freitag kennzeichenlos gewordenes Fahrzeug noch am selben bzw am nächsten Tag vom öffentlichen Gemeindegrund entfernt werden kann. Sachverhaltsklärung durch die Behörde ist daher diesbezüglich notwendig.