Verwaltungsgerichtshof
28.02.1986
85/17/0073
Es liegt nicht auf der Hand, daß ein an einem Freitag kennzeichenlos gewordenes Fahrzeug noch am selben bzw am nächsten Tag vom öffentlichen Gemeindegrund entfernt werden kann. Sachverhaltsklärung durch die Behörde ist daher diesbezüglich notwendig.