Verwaltungsgerichtshof
04.10.1985
85/17/0061
Über Beschwerden zu erkennen, in denen der Bf ausschließlich behauptet, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung, eines verfassungswidrigen Gesetzes oder eines rechtswidrigen Staatsvertrages in seinen Rechten verletzt zu sein, ist der VwGH nicht zuständig (Hinweis B 15.10.1980, 2957/80, B 25.1.1985, 84/17/0182).
Siehe jedoch:
VfGH 14. Dezember 1994, K I-1/94;