Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1985

Geschäftszahl

85/17/0061

Rechtssatz

Über Beschwerden zu erkennen, in denen der Bf ausschließlich behauptet, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung, eines verfassungswidrigen Gesetzes oder eines rechtswidrigen Staatsvertrages in seinen Rechten verletzt zu sein, ist der VwGH nicht zuständig (Hinweis B 15.10.1980, 2957/80, B 25.1.1985, 84/17/0182).

Beachte

Siehe jedoch:

VfGH 14. Dezember 1994, K I-1/94;