Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1986

Geschäftszahl

85/17/0048

Rechtssatz

Mangels einer diesbezüglichen Regelung in der Bgld LAO findet der Anspruch auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides iSd Paragraph 164, LAO Bgld seine zeitliche Grenze in der 30jährigen allgemeinen Verjährungsfrist, die auch für den Rückzahlungsanspruch bestimmend ist (analoge Anwendung des Paragraph 1478, ABGB; Hinweis OGH 21.3.1962, EVBl 1962/414 zur 30jährigen Verjährungsfrist bei Rechnungslegungsansprüchen aus einem Bevollmächtigungsverhältnis).